Hinweise für Ihren ersten Termin
Unterlagen für den ersten Termin
Damit ich Sie bereits im ersten Besprechungstermin nicht nur allgemein, sondern konkret und individuell beraten kann und die Bearbeitung Ihres Mandates damit schnell beginnen kann, ist es hilfreich, wenn Sie bereits zum ersten Termin alle für die Beratung benötigten Unterlagen mitbringen.
Wenn Sie möchten, können Sie bereits meinen Mandantenbogen herunterladen und ausgefüllt mit Ihren persönlichen Daten zum ersten Termin mitbringen.
Sofern Sie aufgrund Ihrer Einkommens- sowie Vermögensverhältnissen für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, bitten wir Sie, bereits zum ersten Termin den Berechtigungsschein für Beratungshilfe, den Sie bei dem örtlichen Amtsgericht ausgestellt bekommen, mitzubringen.
Sofern Sie für ein gerichtliches Verfahren Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen, bitten wir Sie, sämtliche Unterlagen über Ihr monatliches Einkommen wie Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheide sowie Nachweise über Ihre regelmäßigen Verbindlichkeiten für Kredite u.ä. sowie einen aktuellen Kontoauszug mitzubringen.
Möchten Sie sich ein einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit von mir beraten oder vertreten lassen, bringen Sie bitte zum ersten Termin je nach Anliegen Ihren Arbeitsvertrag nebst etwaigen Ergänzungen oder Änderungsvereinbarungen, die letzten Gehaltsabrechnungen, das Kündigungsschreiben, (sofern vorhanden) Abmahnungen, Ihre bisherige Korrespondenz mit dem Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Zeugnisse oder ähnliches mit.
Wenn Sie sich ein einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten oder vertreten lassen möchten, bringen Sie bitte je nach Anliegen Ihre Heiratsurkunde (für eine Scheidung), Ihre Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate und Unterlagen zu sämtlichen weiteren regelmäßigen Einnahmen sowie Ausgaben (bei Unterhaltssachen) sowie den bisherigen Schriftwechsel und ggf. gerichtliche Unterlagen mit.
Suchen Sie mich in einer mietrechtlichen Angelegenheit auf, bringen Sie bitte Ihren Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung, das Kündigungsschreiben, Abmahnung oder sonstigen bisherigen Schriftwechsel mit Ihrem Mieter/Vermieter mit. Geht es um Mängel am Mietobjekt, bringen Sie bitte auch aktuelle Bilder von den Schäden mit.
Hatten Sie einen Unfall, bringen Sie bitte zum ersten Termin die Ihnen von der Polizei ausgehändigte Unfallmitteilung mit bzw. Ort und Datum des Unfalles, Kennzeichen und sofern bekannt Name und Adresse sowie Versicherung des Unfallgegners, Fotos von der Unfallstelle und den Beschädigungen an Ihrem sowie dem Fahrzeug des Unfallgegners, Name und Versicherungsnummer Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und falls vorhanden auch den Kostenvoranschlag oder das Sachverständigengutachten über die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schäden mit. Sollten Sie verletzt worden sein, gehören zu den mitzubringenden Unterlagen auch die Ihnen vorliegenden ärztlichen Berichte sowie der Entlassbericht des Krankenhauses.
Fragen, die Sie im Vorfeld klären sollten:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie bereits vor dem ersten Termin Kontakt mit dieser aufnehmen und um eine Deckungszusage jedenfalls für die erste Beratung bitten. Sollte Ihnen diese gewährt werden, bringen Sie bitte die Ihnen von Ihrer Rechtsschutzversicherung genannte Schadennummer zum ersten Termin mit.