Kosten und Vergütung
Was kostet meine Tätigkeit?
Uns Rechtsanwälten stehen für unsere anwaltliche Tätigkeit Gebühren nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu. Darin sind Regelungen über die Höhe unseres Honorars enthalten.
Diese unterscheiden danach, ob es sich um eine reine Beratungstätigkeit, eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung handelt.
Außergerichtlich besteht auch die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen.
Gern erläutere ich Ihnen bereits zu Beginn eines Mandates die entstehenden Kosten, damit Sie auch die wirtschaftliche Seite des Mandats überblicken können.
Kein Geld für einen Anwalt?
Bei geringem Einkommen besteht oftmals die Möglichkeit, staatliche Kostenbeihilfen in Form von Beratungs-, Verfahrens – oder Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Sie können sich beim Amtsgericht Ihres Wohnortes unter Nachweis Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausstellen lassen und diesen zum ersten Termin zu mir mitbringen. Dieser deckt dann – bis auf einen Eigenanteil von 15,00 € die Kosten für eine Beratung oder die außergerichtliche Vertretung ab.
Für gerichtliche Verfahren können Sie – wenn bei Ihnen die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ich bin Ihnen gern bei der Beantragung behilflich und erläutere Ihnen das Verfahren.
In einigen Fällen – so z.B. regelmäßig bei unverschuldeten Unfällen oder wenn Ihre Schuldner nicht pünktlich zahlen – sind die Kosten Ihres Rechtsanwaltes von der Gegenseite zu tragen. Auch hierüber informiere ich Sie umfassend in einem ersten Beratungsgespräch.
Bedenken Sie, Ihr Rechtsanwalt ist allein Ihr Interessenvertreter, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft nicht nur Ihr Mandat selbst, sondern selbstverständlich auch die Angaben, die Sie mir zu Ihrem Einkommen etc. machen.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, rufen Sie vor dem ersten Termin am besten Ihre Versicherung an und fragen nach, ob diese für die Sache Kostenschutz gewährt. Falls ja, bringen Sie die Ihnen mitgeteilte Schadennummer direkt zum Termin mit. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich auch gern für Sie bei Ihrer Versicherung um eine Deckungszusage, dann steht allerdings im ersten Termin (für den auch bereits Kosten anfallen) noch nicht sicher fest, ob die Versicherung Kostenschutz für meine Tätigkeit gewährt. Im Weiteren führe ich für Sie auch gern den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Erstberatung
Sie benötigen erst einmal nur ein Beratungsgespräch, um eine konkrete Frage zu klären oder einen Überblick über Ihre rechtliche Situation, Ansprüche, Rechte und Möglichkeiten zu erhalten? Die Kosten für ein solches Erstberatungsgespräch sind gesetzlich geregelt und belaufen sich auf 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.